Monteurzimmer Heilbronn -deluxe
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Monteurzimmer & Pensionen in Heilbronn
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Kontakt & AGB´S ( bitte beachten)

Monteurzimmer & Apartments in Heilbronn

BÜRO:

Ludwigsburgerstr.40
74080 Heilbronn

Telefon: +49 7131 1359255+49 7131 1359255
Mobil: 015228756613
E-Mail: nice@apartments.gmbh

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

für den Beherbergungsvertrag – Beherbergungsbetriebe Busarac

Inhaber: Peter Busarac

Büro und Postadresse: Lämlinstr. 38/1 in 74080 Heilbronn

 

1.0. Geltungsbereich:

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Beherbergungsbetriebe Busaracs Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der nachstehenden genannt Beherbergungsbetriebe Busarac.

1.2. Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

1.3. Schriftform liegt auch vor, wenn über email der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.

 

2.0 Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch die Beherbergungsbetriebe Busarac zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Die Beherbergungsbetriebe Busarac ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die Beherbergungsbetriebe Busarac.

 

2.2. Vertragspartner sind die Beherbergungsbetriebe Busarac und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Beherbergungsbetriebe Busarac gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

 

3.0 Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung,

3.1. Die Beherbergungsbetriebe Busarac ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Beherbergungsbetriebe Busarac beschränkt.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Beherbergungsbetriebe Busarac zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer werden auf einer separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Die Beherbergungsbetriebe Busarac ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Beherbergungsbetriebe Busarac oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Beherbergungsbetriebe Busarac dem zustimmt.

3.5. Die Beherbergungsbetriebe Busarac ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Sie beträgt dann 50% der Vertragsleistung und ist bis zum vereinbarten Termin auf das Konto von Herrn Peter Busarac zu überweisen.Vor dem Einzug der Gäste muss die gesamtfällige Zahlung dem Konto des Herrn Peter Busarac gutgeschrieben sein, außer es ist schriftlich anders vereinbart. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.

3.6. Reservierungen von Funktionsräumen (Küche o. ä.) stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zurcVerfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus

bedarf der Zustimmung der Beherbergungsbetriebe Busarac.

3.7. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Beherbergungsbetriebe Busarac von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

3.8. Frühstück wird nicht angeboten.

 

4.0 Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Gastes des mit der Beherbergungsbetriebe Busarac abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Beherbergungsbetriebe Busarac. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.

4.2. Sofern zwischen Beherbergungsbetriebe Busarac und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Beherbergungsbetriebe Busarac auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Beherbergungsbetriebe Busarac ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Beherbergungsbetriebe Busarac oder eine von ihr zu vertretende

Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Beherbergungsbetriebe Busarac die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen. Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in

folgender Höhe verpflichtet:

Für eine Stornierung 2 Tage vor Anreisetermin werden 80% der bestellten Leistung fällig

Für eine Stornierung 1 Tage vor Anreisetermin werden 90% der bestellten Leistung fällig.

Für eine Stornierung am Anreisetermin werden 100% der bestellten Leistung fällig.

4.4.

Bei Frühabreise, die der Beherbergungsbetriebe Busarac erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die Beherbergungsbetriebe Busarac vor, 100 % der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.

 

5.0 Rücktritt der Beherbergungsbetriebe Busarac

5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Beherbergungsbetriebe Busarac gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann die Beherbergungsbetriebe Busarac vom Vertrag zurücktreten.

 

5.2. Die Beherbergungsbetriebe Busarac ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls

5.2.1. Höhere Gewalt oder andere von der Beherbergungsbetriebe Busarac nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

5.2.2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden.

5.2.3. Die Beherbergungsbetriebe Busarac begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Beherbergungsbetriebe Busarac in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.2.4. Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und die Beherbergungsbetriebe Busarac berechtigten Zweifel hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.

5.3. Die Beherbergungsbetriebe Busarac hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Beherbergungsbetriebe Busarac entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5.5. Die Beherbergungsbetriebe Busarac kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

5.6 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum

unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine

Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

5.7 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Gastes.

 

6.0 Zimmerbereitstellung, -rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Beherbergungsbetriebe Busarac ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die Beherbergungsbetriebe Busarac nicht verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen

6.2. Die Übernahme der Zimmer ist ab 14:30 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 18.00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.

6.3. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind 50% des

Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden der Beherbergungsbetriebe Busarac zu zahlen.

6.4. In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Hierfür erwarten wir bei Bezug des Zimmers eine Unterschrift, nach der dies anerkannt wird, Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen,

fallen Euro 50,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.

6.5. Die Essenszubereitung auf den Zimmern ist auf das geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen/Braten in den Zimmern ist grundsätzlich untersagt. Für die Aufbewahrung von Essen steht der Beherbergungsbetriebe Busaracseigene Kühlschrank jederzeit zur Verfügung.

6.6. Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen

Beherbergungsbetriebe Busaracsgäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.

 

7.0 Haftung

7.1. Für die unbeschränkte Haftung der Beherbergungsbetriebe Busarac gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.2. Weckaufträge werden von der Beherbergungsbetriebe Busarac mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.3. Nachrichten und Post werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche,

außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.4. Eine Haftung der Beherbergungsbetriebe Busarac für Leistungen Dritter besteht nicht.

7.5. Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der Beherbergungsbetriebe Busarac übernimmt die Beherbergungsbetriebe Busarac keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der

Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Beherbergungsbetriebe Busarac, auch für Erfüllungsgehilfen der Beherbergungsbetriebe Busarac, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.

7.6. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Beherbergungsbetriebe Busarac auftreten, wird die Beherbergungsbetriebe Busarac bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

8.0 Rechtsmodalitäten

8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.

8.2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Beherbergungsbetriebe Busarac berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

 

9.0 Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser

Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsbetriebe Busaracsaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Heilbronn

 

9.3. Es gilt deutsches Recht

 

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsbetriebe Busaracsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

 

9.5. Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt.

 

Heilbronn, den 05. Juni 2019

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